Pressemitteilung
Die zweite Corona-Infektionswelle hat weitreichende Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Folge
Museen, Theater, Planetarium, Mundenhof und Bäder sowie alle Gastronomiebetriebe werden geschlossen
OB Horn: „Die stetig steigenden Infektionszahlen lassen uns keine andere Wahl. Wir alle sind erneut gefordert unsere Kontakte stark zu reduzieren. Nur so wird es uns gelingen die Infektionszahlen zu senken“
Kitas, Kindergärten und Schulen sowie Wochenmärkte und Geschäfte aller Branchen bleiben geöffnet – Nahverkehr läuft weiter, auch die Verwaltung bleibt offen.
Die zweite Corona-Infektionswelle seit dem Frühjahr führt bundesweit zu weitreichenden Einschränkungen im öffentlichen Leben. Vor dem Hintergrund der dramatisch steigenden Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf konkrete Maßnahmen geeinigt, die zunächst vier Wochen gelten.
Oberbürgermeister Martin Horn: „Natürlich sind die beschlossenen Maßnahmen ein großer Einschnitt in unsere persönliche Freiheit und unser gewohntes Leben. Natürlich stellen die Maßnahmen die Betroffenen vor große Herausforderungen. Natürlich sind Kunst, Kultur und Sport für uns unverzichtbar. Und natürlich müssen Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit von Einschränkungen stets aufs Neue kritisch hinterfragt werden. Doch in Angesicht der steigenden Infektionszahlen bin ich froh, dass sich Bund und Länder auf die gemeinsamen Einschränkungen einigen konnten. Ein geschlossenes und einheitliches Vorgehen ist in der aktuellen Situation angebracht.
Die hohen Infektionszahlen der letzten Tage zwingen uns jetzt verstärkt zu handeln, um alle Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Wir werden deshalb das öffentliche Leben jetzt auf ein Mindestmaß beschränken müssen. Nur wenn sich alle Freiburgerinnen und Freiburger an die Einschränkungen in den nächsten vier Wochen halten und die Kontakte entsprechend stark reduzieren, schaffen wir es gemeinsam, die Infektionszahlen wieder zu senken.“
Vor allem Kontakte vermeiden.
Das Wichtigste ist jetzt Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Ansammlungen und private Veranstaltungen sind mit den Angehörigen des eigenen sowie denen eines weiteren Haushaltes mit maximal 10 Personen erlaubt. Ziel
der Beschränkungen ist, dass die persönlichen Kontakte deutlich reduziert werden.
Kitas, Kindergärten und Schulen
Kitas, Kindergärten und Schulen bleiben zunächst offen. Das Land Baden-Württemberg wird über weitere Schutzmaßnahmen entscheiden.
Nahverkehr und Verwaltung
Die VAG und der regionale Nahverkehr laufen unter Einhaltung der Hygieneregeln weiter. Der Nachverkehr wird eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Stadtverwaltung, auch Kantinen bleiben unter Hygieneregeln geöffnet.
Gastronomie
Restaurants, Kneipen und Bars bleiben geschlossen. Lieferungen von Speisen oder die Mitnahme von Essen für
den Verzehr zu Hause sind weiterhin erlaubt.
Betriebskantinen bleiben unter Hygiene-Auflagen weiterhin geöffnet.
Einzelhandel
Der Einzel- und Großhandel bleibt geöffnet. Auflagen zu Hygiene und Abstand müssen eingehalten werden. Pro
10 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nicht mehr als ein Kunde im Geschäft aufhalten. Warteschlangen
sollen vermieden werden. Münstermarkt und Wochenmärkte bleiben ebenfalls geöffnet.
Dienstleistungen
Friseursalons und medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio- und Ergotherapien sowie medizinische
Fußpflege bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios
müssen aber schließen.
Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen
Dies betrifft in Freiburg unter anderem alle Theater, die Museen, das Planetarium oder den Mundenhof. Auch
Kinos, Spielhallen und Wettannahmestellen sowie die Messe müssen geschlossen werden. Weiter sind
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, untersagt.
Die Volkshochschule (bis auf Sportangebote) und die Musikschule bleiben weiter unter der Beachtung der
Hygieneregeln geöffnet. Dies gilt auch für die Gottesdienste.
Öffentliche Sporteinrichtungen und Schulschwimmen
Der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Eine Ausnahme besteht lediglich bei der
Nutzung für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen
Haushalts.
Auch Schwimm- und Spaßbäder, Thermen sowie Saunen werden geschlossen. Dadurch wird das
Schulschwimmen im November ausgesetzt. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätzen sowie
Reitanlagen ist Individualsport unter Einhaltung der Abstandsregeln weiterhin möglich.
Tourismus und Reisen
Landesweit sind Bürgerinnen und Bürger angehalten, auf private Reisen sowie Besuche von Verwandten oder
Freunden zu verzichten. Gleiches gilt für überregionale touristische Ausflüge. Übernachtungsangebote, zum
Beispiel in Hotels, sind nur noch für notwendige und nicht für touristische Zwecke gestattet.
OB Horn: „Es ist richtig, jetzt entschlossen zu handeln, auch wenn dies für viele Menschen gravierende und
schmerzhafte Einschnitte bedeutet. Die Zusage von Bund und Ländern für weitere wirtschaftliche Hilfen ist
dringend notwendig und eine wichtige sowie richtige Entscheidung. Diese Hilfen müssen unbürokratisch und
schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden.“