Das Geschäft mit dem Notfall
Wucher - unseriöse Handwerker

Immer wieder werden der Polizei Fälle von sogenannten Wucher (§ 291 StGB) gemeldet. Dieser kann vorliegen, wenn z. B. eine Zwangslage, die Unerfahrenheit oder die Willensschwäche unbedarfter Bürgerinnen und Bürger ausgenutzt werden.

2018 registrierte die Polizei in Baden-Württemberg noch 618 Fälle landesweit. Durch eine gezielte Aufklärungs-kampagne der Verbraucherzentrale und der Polizei Baden-Württemberg ist es gelungen, in 2019 die Fallzahlen um rund 25 % auf 461 Fälle zu senken.

Unseriöse Schlüsseldienste, Rohrreiniger, Messerschleifer……

Dennoch: In jüngster Vergangenheit wurden dem Polizeipräsidium Freiburg 13 Wucher-Straftaten im Präsidiumsbereich (Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen) mitgeteilt. Meist versuchten unseriöse Handwerker Notlagen schamlos in einen finanziellen Vorteil umzumünzen. Besonders auffällig traten Rohrreinigungs- und Schlüsseldienste in Erscheinung. Aber auch vor unreellen Schädlingsbekämpfern wird gewarnt.

Polizei und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informieren

Tipps erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de und www.vz-bw.de.

Auf diesen Seiten finden Sie wertvolle Hinweise und Verhaltensratschläge. Besonders wichtig: Lehnen Sie eine sofortige Begleichung der Rechnung strikt ab. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuer- und Rechnungsnummer).

In Notfällen wählen Sie die kostenlose Notrufnummer 110.

Ihr

Polizeipräsidium Freiburg
Referat Prävention
freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de
0761 / 29608-25

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