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Pressemitteilung 10.März 2020
Wegen Corona-Virus:
Stadt Freiburg untersagt auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden die Durchführung aller Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden. Regelung gilt vorerst bis zum 31. März

Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung SARS CoV 2 (Corona Virus) untersagt die Stadt Freiburg auf ausdrückliche Empfehlung der Gesundheitsbehörden und auf einstimmiges Votum des Verwaltungsstabes die Durchführung aller öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden.
Dazu hat das Ordnungsamt heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die alle privaten und öffentlichen Innen- und Außenveranstaltungen umfasst. Sie ist vorerst bis zum 31. März 2020, 24 Uhr, befristet.
Damit folgt die Stadt Freiburg den ausdrücklichen Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des baden-württembergischen Sozialministeriums.
Sportveranstaltungen, die in Stätten mit mehr als 1000 Zuschauerplätzen angesetzt sind, können stattfinden, allerdings ausnahmslos unter Ausschluss des Publikums. Die Empfehlungen des jeweiligen Verbandes sind zu beachten.
Veranstaltungen im Theater, den Kinos und Museen in Freiburg können stattfinden, da die Kapazität von 1000 Personen unterschritten wird.
Das sind die Ergebnisse der Sitzung des Verwaltungsstabes, der heute unter Vorsitz von EBM Ulrich von Kirchbach in Vertretung von OB Martin Horn tagte. Dem Stab gehören Vertreter von
Rettungsdiensten, Einsatzkräften, Gesundheitsamt und Stadtverwaltung an.
„Uns allen ist bewusst, dass diese Situation Einschränkungen im Alltag zur Folge hat. Deshalb müssen wir bei der Lageeinschätzung und Gesamtbewertung sehr verantwortungsvoll vorgehen“, so Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach.
Ordnungsbürgermeister Stefan Breiter betont: „Bei Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmern appellieren wir an die Eigenverantwortlichkeit des Veranstalters, die Situation vor Ort anhand der Risikoanalyse des Robert-Koch-Instituts zu bewerten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. In der jetzigen Situation muss die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Leistungsfähigkeit unserer Kliniken, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen Vorrang vor allen anderen Erwägungen haben.“
Bei Schulen, Kindergärten und Nahverkehr hat das Gesundheitsamt, das beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald angesiedelt ist, die Situation im Blick. Sollte sich der Sachstand ändern, wird das Amt die Stadt Freiburg umgehend informieren.
Weiterführende Informationen auch zur Risikoanalyse für Veranstaltungen stehen auf www.rki.de. Über die App NINA kann sich die Bevölkerung über behördliche Anordnungen informieren lassen.
Allgemeine Hinweise und Informationen gibt es auch unter www.rki.de/covid-19 und auf der Seite des Gesundheitsamtes: www.breisgau-hochschwarzwald.de.

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