- Grundsicherungsempfänger (ab 70 Jahren) oder
- Wohngeldempfänger (ab 70 Jahren) oder
- Personen mit einem Einkommen unter 1.000 Euro (ab 70 Jahren)-
Es wird geprüft, ob die Fahrt über eine ehrenamtliche Initiative abgedeckt werden kann, insbesondere wenn ein Bedarf an Begleitung besteht (siehe auch beigefügte Liste).
Vorrangig wird außerdem geprüft, ob die Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, denn bei medizinischem Bedarf und mit vorheriger Genehmigung ist die Fahrtkostenübernahme möglich. Von einer Genehmigung ist ab Pflegegrad 3 oder bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ auszugehen.
Die Bürgerberatung und das Seniorenbüro geben Gutscheine für die Personengruppe aus, die dann von den Taxiunternehmen an die Bürgerschaftsstiftung zur Überweisung gesandt werden.
Ansprechpartner Bürgerberatung:
- Herr Jürgen Eichhorst, juergen.eichhorst@stadt.freiburg.de Tel. 0761 201 1170
Ansprechpartner Seniorenbüro:
- Stefan Langrock, seniorenbuero@stadt.freiburg.de Tel. 0761 201 3031
Bei vorliegenden Nachweisen wird der Gutschein direkt ausgestellt. Der Anspruch auf Wohngeld wird von der Bürgerberatung und dem Seniorenbüro direkt mit dem ALW geklärt.
Die Gutscheine für die Grundsicherungsempfänger werden vom Amt für Soziales und Senioren - Abteilung 2 - ausgestellt, sofern kein anderer Nachweis vorliegt.
Ansprechpartnerin:
- Frau Nicole Wissler, nicole.wissler@stadt.freiburg.de Tel. 0761 201 3601.
Wir danken herzlich der Bürgerschaftsstiftung Soziales Freiburg und der Wilhelm-Oberle-Stiftung, die dieses Projekt mitfinanzieren!