Pressemitteilung
21. Juli 2020
Neufassung Grundsätze des Erbbaurechts für Ein- und Zweifamilienhäuser:
Senkung des Erbbauzinses von 4 Prozent des Bodenrichtwerts auf 3 Prozent des Bodenwertes.
Familien- und Seniorenbonus sichern verschiedene Wohnbedürfnisse.
Einmalige Ablöse des Grundstückswertes bei Vertragsabschluss bringt deutliche Vorteile
OB Horn: „Mit diesen Grundsätzen stellen wir das städtische Erbbaurecht auf sozialere, familienfreundliche Füße. Das ist der nächste Baustein in der städtischen Wohnungspolitik für mehr bezahlbaren Wohnraum in Freiburg. Ziel ist eine nachhaltige und aktive Liegenschafts-, Boden- und Wohnungspolitik, die verschiedene Lebenslagen und Lebensphasen berücksichtigt.“
Um städtische Vermögenswerte zu erhalten und der Bodenspekulation entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat im Oktober 2018 den Verkaufsstopp für städtische Erbbaurechtsgrundstücke im Wohnbau beschlossen. Auch sonstige städtische Flächen sollen vorrangig nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Davon ausgenommen sind gewerbliche Flächen. Für eine nachhaltige Liegenschafts- Boden- und Wohnungspolitik legt die Verwaltung nun neue Grundsätze der Erbbaurechtsverwaltung für Ein- und Zweifamilienhäuser vor. Diese sollen am 28. Juli in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause beschlossen werden. Nach der Stärkung der Mieter_innen durch das Konzept „FSB 2030“ ist dies ein weiterer Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum im Hauseigentum.
Grundsätzlich soll gelten: Der Erbbauregelsatz wird von 4 auf 3 Prozent abgesenkt. Künftig soll der Zins nach dem individuellen Bodenwert berechnet und nicht mehr nach dem pauschaleren Bodenrichtwert. Außerdem kann man für jedes kindergeldberechtigte Kind einen Abschlag von 0,5 Prozent erhalten bis zu einem Mindestzinssatz von 1 Prozent. Das gilt dann auch für pflegebedürftige Personen und Menschen mit Schwerbehinderung.
Eine neue, hochattraktive Komponente bietet das neue Modell mit der Option, den Erbbauzins bei Vertragsabschluss einmalig abzulösen. Für die Erbbauberechtigten wird die Nutzung des Erbbaurechts damit deutlich günstiger und sie können generationsübergreifend verlässlich planen.
Herzstück der neuen Grundsätze sind die neuen Regelungen für die Verlängerung und den Verkauf eines Erbbaurechts. Mit flexiblen Laufzeiten und Abschlägen vom Bodenwert hat die Stadt auch für diese Fälle soziale und faire Lösungen gefunden.
Für Oberbürgermeister Martin Horn hat die Verwaltung mit diesen Komponenten ein sozial ausgewogenes Konzept für das Erbbaurecht vorgelegt: „Die Erbpacht machen wir damit vor allem für Familien und für Personen im Rentenalter attraktiver. Den Traum vom eigenen Häuschen wollen wir damit wieder ein wenig realistischer gestalten. Und behalten damit alle im Blick.“
Garantiert werden soll dies unter anderem durch den Familienbonus, mit dem der Erbbauzins nach Wegfall des Abschlags für die Kinder dauerhaft auf 2,75 % begrenzt bleibt, um unverhältnismäßige Sprünge in der Erbbauzinsentwicklung zu vermeiden. Außerdem kann ein sogenannter Seniorenbonus, mit einer einkommensabhängigen, schuldrechtlichen Absenkung um 0,5%-Punkte auf 2,5 % p.a. bei Einhalten der Einkommensgrenze, greifen, um Wohnbedürfnisse im Alter abzusichern Möchte ein Senior beispielsweise sein Erbbaurecht verlängern, muss er dies nicht zu 100% des Bodenwertes auf 75 Jahre tun, sondern kann die Verlängerungen auch kürzer gestalten (50 oder 25 Jahre): dabei kommt es dann auch zu einer Reduzierung des Bodenwertes (auf 75 bzw. 50 %).
Die neuen Grundsätze kommen für aktuell rund 700 Erbbaurechte für Ein – und Zweifamilienhäuser zur Anwendung. Bedeutung erlangen sie dabei insbesondere in den Fällen der Veräußerung und der Verlängerung von Erbbaurechten.
Bürgermeister Stefan Breiter, verantwortlich für das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen: „Grundstücke sind das Vermögen der Stadt und in ihrem Aufkommen endlich. Wir wollen, dass das Erbbaurecht – als ein Instrument für eine aktive Liegen- schaftspolitik - bis zum Laufzeitende leistbar bleibt und den jeweiligen Lebenssituationen angepasst werden kann. Durch die Evaluation nach fünf Jahren bleiben wir flexibel und können die gesamtgesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen.“
ALW-Leiter Bruno Gramich führt zu den neuen Grundsätzen aus: „Wir wollen die Attraktivität des Erbbaurechts stärken, insbesondere für Familien und Senioren! Für Erbbaurechtsinhaber bieten wir im Fall der Verlängerung attraktive Konditionen durch gestaffelte Laufzeiten mit Abschlägen auf den Bodenwert. Gleiches gilt für die Erwerber und Erwerberinnen von Erbbaurechten. Mit der Ablösung des gesamten Erbbauzinses durch eine Einmalzahlung bieten wir zudem eine günstige planungssichere Finanzierungsalternative.“ Generell werde das Erbbaurecht derzeit in vielen Städten diskutiert, berichtet Gramich. Die Diskussionen sind dabei häufig von den Zielsetzungen des kommunalen Vermögenserhalts und Begrenzung privater Bodenspekulationen auf der einen Seite, sowie den wohnungspolitischen Zielen zur Schaffung bezahlbaren Wohnens auf der anderen Seite geprägt. Die Herausforderung liege insbesondere darin, das bodenpolitisch Sinnvolle und das wohnungspolitisch Erforderliche zusammen zu führen.
Als nächstes werden die Erbbaurechtsgrundsätze für den Geschosswohnungsbau erarbeitet. Diese betreffen dann vor allem den neuen Stadtteil Dietenbach und das Quartier Stühlinger West. Sabine Recker vom Referat für bezahlbares Wohnen blickt voraus: „Wir müssen einerseits vermögenswirtschaftlich sinnvolle Lösungen finden und andererseits das Erbbaurecht sozial und attraktiv ausgestalten. Die Herausforderung ist groß, aber die Anstrengungen lohnen sich, um die Grundstücke in städtischer Hand zu halten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“
Stadt Freiburg