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Bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Die folgenden Maßnahmen treten deutschlandweit ab dem 2. November 2020 in Kraft. Sie gelten bis Ende November.

Gründe
• Exponentielle Ausbreitung des Coronavirus.
• Kontakte können nicht mehr vollständig nachvollzogen werden.
• Weitere Erhöhung des Infektionsgeschehen führt zur Überforderung des Gesundheitssystems.

Ziele
• Persönliche Kontakte um 75% reduzieren.
• Infektionsgeschehen eindämmen.
• Zahl der Neuinfektionen auf <50/100.000 Einwohner senken.
• Weihnachten soll mit Familie und Freunden gefeiert werden können.

Kontakte
• Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
• Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit maximal 2 Haushalten, höchstens 10 Personen.
• Keine Feiern im privaten oder öffentlichen Raum.

Arbeiten
• Home Office überall dort, wo es umsetzbar ist.
• An Infektionsgeschehen angepasste Hygienekonzepte.

Gastronomie
• Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen.
• Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
• Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Reisen
• Verzicht auf private Reisen sowie Besuch von Verwandten.
• Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
• Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet.

Hilfsmaßnahmen
• Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
• KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.

Risikogruppen
• Schutzvorkehrungen in Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
• Keine Isolation der Betroffenen.
• Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten und Besucher.

Schulen und Kindergärten
• Bleiben geöffnet.
• Weitere Schutzmaßnahmen durch die Bundesländer.

Einzelhandel
• Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
• Maximal ein Kunde auf 10m² Verkaufsfläche.
• Gesteuerter Zutritt.
• Warteschlangen vermeiden.

Dienstleistung
• Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios o.ä. werden geschlossen.
• Medizinische Behandlungen (z.B. Physiooder Ergotherapie, medizinische Fußpflege) möglich.
• Friseursalons unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Freizeit
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet.
• Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen.

Zum Beispiel:
» Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen
» Messen, Kinos, Freizeitparks
» Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen
» Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
» Prostitutionsstätten, Bordelle
» Freizeit- und Amateursportstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen
» Fitnessstudios
• Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt erlaubt.
• Profisport ohne Zuschauer.

Der Landesregierung ist bewusst, dass diese Beschränkungen eine große Belastung darstellen. Deshalb danken
wir der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die sich solidarisch und im Sinne der Gemeinschaft verhält und handelt.

www.wellenbrecher-bw.de

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