Aus der Tagespresse mussten wir erfahren, dass die Stadtverwaltung vorschlägt, das neue Freibecken beim
Westbad vorerst nicht zu bauen.


Fotos: Nico Bischler und Robert Kempter

Zu den Fakten: Das alte Außenbecken beim Westbad wurde vor über 17 Jahren stillgelegt. Grund war, dass
wegen Mittelknappheit die notwendige Sanierung unterblieb. Aus den Bürgervereinen, der Stadtpolitik und
über unseren Verein gab es seitdem viele Vorstöße, eine Wiedereröffnung des Freibads zu erreichen.
Auf Antrag mehrerer Fraktionen des Gemeinderats wurde dann endlich vor zwei Jahren der Neubau des Freibads beschlossen und die notwendigen Gelder im Haushalt eingestellt. Vorangegangen waren jahrelange Diskussionen auf allen Ebenen.
Unterschiedliche Betriebsmodelle und die Variante „Naturbad“ wurden untersucht, eine Machbarkeitsstudie
gefertigt und die Planung des Freibads ausgeschrieben. Alle Argumente und Meinungen sind dabei vielfach gehört und ausgetauscht worden; vermutlich wird es im Freiburger Raum kein Vorhaben dieser Größenordnung geben, das derart intensiv erörtert und von allen Seiten durchleuchtet worden ist.
Sowohl OB Horn wie auch BM Breiter haben schließlich noch Anfang des Jahres 2020 öffentlich versichert, dass die Maßnahme planmäßig vorangeht, in diesem Jahr rd. 1 Mio. EUR für die Planung eingesetzt werden und das Bad im Sommer 2022 geöffnet sein wird. Offensichtlich ist aber nichts vorangegangen.
Den lang überfälligen und vom Gemeinderat beauftragten Bau des Freibads jetzt noch kippen zu wollen – mit genau dem gleichen „Kein Geld da“-Argument wie vor über 17 Jahren – das versteht niemand mehr. Denn: Noch nie war das Freibad so wichtig wie jetzt – das haben wir doch alle spätestens in diesem Sommer lernen dürfen. Weil die Menschen Luft und Licht suchen. Und keinen Platz in den Bädern finden können. Damit Kinder schwimmen lernen. Und Familien wenigstens eine Art von Ersatzurlaub machen können. Und die vermeintliche
Alternative Baggersee lebensgefährlich sein kann. Die so vielfach anerkannten und dringenden Bedürfnisse der Menschen müssen jetzt endlich Priorität haben und dürfen nicht wieder unter die Räder kommen. Das Bad nur als Kostenfaktor zu betrachten das ist komplett verkehrt. In anderen Orten wie z.B. Breisach ist man bzgl. deren Freibadsanierung bereits weiter vorangeschritten – dort wird das Freibad saniert!

Es wird wohl leider keinen anderen Weg geben: Der Gemeinderat muss diesen Einsparvorschlag nochmals korrigieren. Damit die Forderung nach dem Freibad eine breite Basis hat, brauchen wir Ihre Unterstützung: Geben Sie Ihre Stimme oder Meinung unserem gemeinsamen Anliegen. Schreiben Sie einen Leserbrief. Sprechen
Sie Mitglieder des Gemeinderats an. Bitte helfen Sie mit, damit wir unser gemeinsames Ziel endlich erreichen. Bis zum 27.Januar 2021 können Sie Ihrem Anliegen auch im Beteiligungshaushalt Gewicht geben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://mooswald.org/beteiligungshaushalt-2021-2022/

Joachim Kerrmann,
Freundeskreis Freibad West e.V.

Nachfragen an die Stadtverwaltung

Mittlerweile hat die Fraktionsgemeinschaft SPD/Kulturliste gemeinsam mit ESFA, FDP/BFF, den Freien Wählern und Freiburg Lebenswert eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestartet, die dem Anliegen Nachdruck verleihen soll (Fragen 1 bis 4).
Die AfD stellte ebenfalls eine Anfrage (Fragen 5 bis 11).
Die Anfragen bezogen sich auf die Vorlage G-20/262, konkret auf die Aussetzung des Planungsauftrags für das Außenbecken Westbad im März 2020.


Nachfolgend finden Sie die unter Federführung des Sportreferats sowie in Abstimmung mit den tangierten Fachdienststellen geprüften Antworten:

  1. Wer hat auf welcher rechtlichen Grundlage das Verfahren im März gestoppt?
    Aufgrund der unabsehbaren finanziellen Folgen der Corona-Pandemie (HFA-20/015 sowie 1. und 2. Finanzbericht) mussten gesamtstädtische Prioritäten gesetzt werden. Daher war es gesamtstädtische Linie, den Planungsauftrag für das Außenbecken Westbad in der Endphase der Verhandlungen für die Architekt_in-nen-Vergabe im März 2020 vorläufig auszusetzen, die weiteren Entwicklungen abzuwarten und auf Sicht zu fahren. Die Einholung der gemeinderätlichen Beschlussfassung zur Vergabe des Planungsauftrages an das Architekturbüro, verbunden mit einem Baubeschluss, wurde somit zurückgestellt.
  2. Wer hat wann die zuständigen Gremien (z.B. Sportausschuss, Gemeinderat) über den Stopp des Verfahrens informiert?
    Die Informationen zur allgemeinen finanziellen Lage in der Corona-Pandemie wurden dem Gemeinderat im Wesentlichen im Rahmen einer Videokonferenz am 21.04.2020 vorgestellt. Diese Informationen wurden ergänzt und aktualisiert und am 18.05.2020 dem Gemeinderat bzw. dem Haupt- und Finanzausschuss über die Drucksache HFA-20/015 mitgeteilt.
    Zu den einzelnen Projekten – auch zum Außenbecken Westbad - wurde der Gemeinderat am 07.12.20 über die Drucksache G-20/262 informiert. Der Gremienlauf sieht die Behandlung der Drucksache G-20/262 im Sportausschuss am 03.03.2021 vor.
  3. Wieviel von den im Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellten Mittel in Höhe von 1.000.000 € sind verausgabt worden und welche Leistungen wurden hierfür erbracht (bitte detaillierte Auflistung)?
    Rund 40.000 EUR wurden für Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vergabeverfahrens verausgabt, z.B. für das externe Büro, das die Ausschreibung begleitet hat.
  4. Welche finanziellen und sonstigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um - entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses - eine Fertigstellung des Außenbeckens sicherzustellen?
    Das VgV-Verfahren zur Vergabe der Generalplanerleistungen muss abgeschlossen und der Planer beauftragt werden. Der Planer muss zunächst einen Planungsentwurf zur Einreichung eines Bauantrags erarbeiten, auf dessen Basis zudem ein Baubeschluss im Gemeinderat eingeholt werden muss. Als Voraussetzung der Beauftragung des Planers müssten die Planungsmittel aus 2020 in den Haushalt 2021 übertragen und in den folgenden Jahren Mittel im Volumen der geplanten Baukosten (aktuell rund 8,5 Mio EUR) in den Haushalt eingestellt werden.
  5. Was ist der Stand des Vergabeverfahrens? Welche Aktivitäten fanden seitens der Stadt wann statt? Bitte eine chronologische Auflistung der Aktivitäten.
    Im Herbst 2015 wurde eine Machbarkeitsstudie für ein Außenbecken beauftragt. Sie hat ergeben, dass ein Außenbecken sowohl als Naturfreibad als auch in konventioneller Bauweise grundsätzlich möglich wäre. Die Machbarkeitsstudie für ein Naturfreibad wurde am 24.02.2016 im Sportausschuss vorgestellt. Da besonders bei längeren Hitzeperioden betriebliche Risiken nicht ausgeschlossen werden konnten, fiel die Entscheidung – trotz höherer Kosten – auf ein konventionelles Freibad.

    Auf Basis der in der Sitzung des Sportausschusses vom 13.11.2017 abgestimmten Eckpunkte eines Planungsauftrages für das Außenbecken hat die Freiburger Stadtbau GmbH/Regio Bäder GmbH ein Konzeptverfahren eingeleitet, um die für den Standort geeignetste Lösung zu entwickeln. Im Rahmen einer Jurysitzung wurden die von den Architekturbüros eingereichten und dort vorgestellten Planentwürfe be-wertet. Das Konzeptverfahren ist mit einem Planentwurf abgeschlossen.

    Im Jahr 2019 wurde die Freiburger Stadtbau GmbH mit der Durchführung des eu-ropaweit auszuschrei-benden Vergabeverfahren auf Grundlage der Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) beauftragt. Ziel dieses VgV-Verfahrens ist es, ein Planungsbüro mit der konkreten Ausführungsplanung auf Basis des Konzept-entwurfes zu beauftragen.

    Wie in der Drucksache G-20/262 „Doppelhaushalt 2021/2022: Änderungen von bestehenden Gemeinde-ratsbeschlüssen“ ausgeführt, wurde in der Endphase der Verhandlungen für die Architekt_innen-Vergabe aufgrund der Corona-Pandemie und der unabsehbaren finanziellen Entwicklungen im Gesamthaushalt sowie bei den städtischen Gesellschaften der Planungsauftrag für das Außenbecken Westbad im März 2020 vorläufig ausgesetzt. Die Einholung der gemeinderätlichen Beschlussfassung zur Vergabe des Planungs-auftrages an das Architekturbüro, verbunden mit einem Baubeschluss, wurde zurückgestellt. Von den im Doppelhaushalt 2019/2020 enthaltenen Finanzmitteln von 1Mio.€ werden für die Leistungen des Architekturbüros voraussichtlich 0,5Mio. € benötigt werden. Da im Doppelhaushalt 2021/2022 aufgrund der Prioritätensetzung keine Mittel zur Umsetzung der Baumaßnahme enthalten sind, wird zur Beschlussfassung in der Drucksache G-20/262 vorgeschlagen, das Projekt bei der Erstellung des Doppel-haushaltes 2023/2024 erneut aufzugreifen und eine Finanzierung ab 2025 ff. zu prüfen.
  6. Was ist der Stand betreffend möglicher Fördermittel für den Schwimmbadbau seitens des Landes? Wann wird hier mit einem Ergebnis gerechnet, falls es noch nicht vorliegen sollte?
  7. Welche Fördermöglichkeiten gibt es bereits jetzt und welche möchte die Stadt nutzen?
    Ein Antrag in 2020 für den Ersatzneubau des Außenbeckens Westbad im Rahmen des Städtebauförde-rungsprogramm „Investitionspakt Sportstätten (IVS)“ wurde mit Blick auf das jährliche Fördermittelbudget zugunsten dringlicherer Projekte der Stadt Freiburg (Priorisierung von Wohnbauvorhaben) nicht weiter verfolgt.

    Ein weiteres Programm zur Förderung der Sanierung kommunaler Sportstätten inklusive Schwimmbäder ist das „Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (640 Millionen Euro bis einschließlich 2024). Auf die bereits unter Frage 1 gemachten Ausführungen zur Drucksache G-20/262 wird verwiesen.
  8. Welche Baukosten waren seinerzeit für die drei Entwürfe „Architekturbüro 70“, „Architekturbüro Ruch & Partner“ sowie „Lehman Architekten“ veranschlagt?
    Für die Umsetzung ihrer Planungskonzepte haben die Büros folgende Kostenschätzungen (Nettowerte ohne Umsatzsteuer) angegeben:
    a. Architektengruppe F70 6.643.845 €
    b. Architekturbüro Ruch & Partner 6.340.000 €
    c. Lehmann Architekten 7.121.000 €
    Darin nicht enthalten sind die anteiligen Grundstückskosten sowie Kosten für Projektsteuerungsleistungen.
  9. Bitte stellen Sie uns alle drei Entwürfe zur Verfügung.
    Die Entwürfe werden nachfolgend aufgeführt
  10. Wäre es möglich in Anbetracht klammer Kassen einen der günstigeren Entwürfe zu wählen, oder ist das Vergabeverfahren bereits zu fortgeschritten? Was wären die Folgen eines Wechsels in der Planung?
    Das Vergabeverfahren war bereits weitgehend abgeschlossen, allerdings noch nicht beendet, da noch kein Zuschlag erteilt worden ist. Nach § 63 Satz 2 VgV besteht keine Pflicht, ein Ausschreibungsverfahren mit einer Zuschlagserteilung abzuschließen. Allerdings begründet die Durchführung eines Vergabeverfahrens eine Haftung aus vorvertraglichem Schuldverhältnis gemäß § 311 Abs. 1 BGB, wenn ohne formalen Aufhebungsgrund kein Zuschlag erteilt wird. Dies begründet einen Anspruch des günstigsten Bieters auf Erstattung der Kosten für die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Vergabeverfahren (sog. „negatives Interesse“). Wird der Auftrag später anderweitig vergeben und liegt bei wirtschaftlicher Betrach-tungsweise eine Identität des vergebenen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vor, umfasst der Schadens-ersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch einen Anspruch auf entgangenen Gewinn und ggf. weiteren Schadensersatz (sog. „positives Interesse“). Ob bei der vorliegenden Konstellation eine Identität im dargestellten Sinne vorliegt, ist eine richterliche Wertungsfrage. Von daher verbliebe ein nicht unerhebliches rechtliches Risiko, dass die Stadt sich entschädigungspflichtig macht, wenn sie das angefangene Vergabeverfahren ohne Zuschlagserteilung abbricht und sich für einen anderen Entwurf entscheidet.

    Im Übrigen müsste die Stadt in diesem Fall ein neues europaweites VgV- Verfahren durchführen. Ein solches Verfahren dauert mehrere Monate und bindetentsprechende Kapazitäten.
  11. Nach Ihrer derzeitigen Planung, wann wäre das Freibecken im Westbad fertiggestellt?
    Wie bereits unter Frage 1 ausgeführt, sind im Doppelhaushalt 2021/2022 aufgrund der Prioritätensetzung keine Mittel zur Umsetzung der Baumaßnahme enthalten. Zur Beschlussfassung in der Drucksache G-20/262 wird deshalb vorgeschlagen, das Projekt bei der Erstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 erneut aufzugreifen und eine Finanzierung ab 2025 ff. zu prüfen.

    Nachfolgende Planentwürfe zum Aussenbecken zu Punkt 9:
Drucken