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Stellungnahme des Bürgerverein Mooswalds

Öffentliche Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplans „Stadtbahn Messe mit Ausgleichsflächen in Lehen“ sowie 13. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Stadtbahn Messe“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Salomon, Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung in diesem Bauleitplanverfahren und geben als von den Verfahren betroffener Bürgerverein zu den ausliegenden Planentwürfen folgende

Stellungnahme

ab:

I.

Gegenstand der beiden Bauleitplanverfahren ist die geplante Stadtbahntrasse einschließlich der parallelen öffentlichen Verkehrsflächen vom Knotenpunkt Berliner Allee/Emmy-Noether-Straße/Georges-Köhler-Allee, entlang der Madisonallee bis hin zur Kreuzung Madisonallee/ Herrmann-Mitsch-Straße.

Soweit die Maßnahme in beiden Bauleitplanverfahren unter der Überschrift „Stadtbahn Messe“ geführt wird, handelt es sich insoweit nach Auffassung des Bürgervereins um einen „Etikettenschwindel“ (siehe zum Etikettenschwindel im Bauleitplanverfahren: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2015, Az.: 3 S 748/13). Nach Überzeugung des Bürgervereins dient die Maßnahme weit weniger einer besseren Erschließung des Messegeländes, als dass damit die Voraussetzungen für den Neubau des Fußballstadions am Standort „Wolfswinkel“ geschaffen werden sollen, denn der geplante Neubau des Stadions bedingt die Erschließung dieses Gebietes mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dass es nur vordergründig (und nicht tatsächlich) um eine bessere Erschließung des Messegeländes gehen soll, ergibt sich aus der Planung selbst. Um nur zwei Aspekte herauszugreifen:

Zum einen stellt sich bereits die Frage, weshalb die Trasse links der Madisonallee geführt wird. Sollte es tatsächlich um die bessere Erschließung des Messegeländes gehen, so wäre selbstverständlich eine Trassenführung rechts der Madisonallee einzig richtig. Bei dem vor-gesehenen Verlauf wird allen die Stadtbahn nutzenden Besuchern des Messegeländes eine Querung der Madisonallee- mit den damit einhergehenden Gefahren bzw. Verkehrsproble-men- zugemutet. Dass es zur Erschließung des Messegeländes eine wesentlich bessere Alternative gibt, wird unter dem Stichwort „Alternativplanung“ in dieser Stellungnahme dar-gelegt.

Zum anderen ist mit dem Planungsziel „Stadtbahn Messe“ überhaupt nicht erklärbar, wes-halb entlang der Madisonallee zwei Haltestellen auf Höhe des geplanten Stadionbaues vorgesehen sind. Diese beiden bereits vorgesehenen Haltestellen machen vielmehr deutlich, worum es bei der Planung tatsächlich geht: es soll bereits jetzt die Erschließung des Stadions mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorangetrieben werden.

Dieser „Etikettenschwindel“ ist aber nicht nur eine unbedeutende Formalie. Denn jeder Bauleitplan bedarf einer inneren Rechtfertigung (Erforderlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB). Dies bedeutet, die Bauleitpläne müssen im Hinblick auf die mit ihrer Verwirklichung bezweckten städtebaulichen Zielsetzung „erforderlich“ sein. Wenn aber mit Bauleitplänen das vorgegebene städtebauliche Ziel „Stadtbahn Messe“ nur unzureichend bzw. suboptimal verwirklicht wird, während tatsächlich ein ganz anderes Ziel (Erschließung eines zukünftigen Stadions) verfolgt wird, so sind solche Bauleitpläne nicht „erforderlich“ im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB und insoweit rechtswidrig.

II.

Aber auch unter einem anderen Gesichtspunkt ist die Planung nicht „erforderlich“ im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB. Denn ein Bauleitplan ist dann nicht erforderlich, wenn es keine positive Prognose auf Realisierung der Planung gibt (BVerwG, Beschluss vom 24.10.1990, NVwZ 1991, 1074).

Daran, dass die Bauleitpläne tatsächlich umgesetzt werden können, bestehen derzeit aber durchgreifende Bedenken. Denn momentan wird beim Regierungspräsidium Freiburg ein „Plangenehmigungsverfahren für die Anpassung des Sicherheitsstreifens wegen des Baus der Stadtbahn Messe und für die Anpassung des Segelfluggeländes zur Entflechtung des Flugplatzverkehrs“ geführt. Dieses Verfahren ist (bei weitem) nicht abgeschlossen. Nach Kenntnis des Bürgervereins haben die Nutzer des Flugplatzes Freiburg Einwendungen in diesem Plangenehmigungsverfahren erhoben, aufgrund derer das Plangenehmigungs- verfahren offensichtlich ins Stocken geraten ist. Da mit den verfahrensgegenständlichen Maßnahmen erhebliche Eingriffe in den Flugverkehr einhergehen, kann derzeit (wohl) nicht ausgeschlossen werden, sondern ist sogar naheliegend, dass dieses Plangenehmigungs- verfahren nicht zu einem positiven Abschluss gebracht werden kann bzw. einer gerichtlichen Überprüfung (wohl/ möglicherweise) nicht standhalten würde. Ohne die erforderliche Plangenehmigung sind aber die hier in Rede stehenden Bauleitplanverfahren nicht umsetzbar. Nach Auffassung des Bürgervereins sollten die hier in Rede stehenden Bauleitplanverfahren erst fortgeführt werden (falls überhaupt), wenn Rechtssicherheit im Hinblick auf das Plangenehmigungsverfahren hergestellt worden ist. Abgesehen von dem rechtlichen Aspekt der fehlenden Erforderlichkeit für die Bauleitplanverfahren ist nach Auffassung des Bürgervereins auch nicht erklärbar, weshalb für die Bauleitplanverfahren Verwaltungsaufwand betrieben und wohl nicht unerhebliche Kosten aufgewendet werden sollen, wenn eine Umsetzung der Bauleitpläne derzeit in den Sternen steht.

III.

Mit der nun vorgesehenen Planung ist nach Auffassung des Bürgervereins mit erheblichen Verkehrsproblemen für das Gebiet Mooswald zu rechnen. Denn aufgrund der derzeit geplanten Querung der Stadtbahn mit den vorhandenen Straßen ist mit erheblichen Stauungen bei Zu- und Abfahrt vom und in den Mooswald zu rechnen. Aus Sicht des Bürgervereins ist vorausschauend mit dem zukünftigen Ausbau der B3 (Entlastung von Zähringen) sowie dem Vollanschluss des Güterbahnhofareals mit weit über 27000 Fahrbewegungen mehr pro Tag zu rechnen. Bereits heute kommt der Fahrverkehr sowohl in der Madisonallee, Hermann- Mitsch- Straße als auch Engesserstraße bei größeren Veranstaltungen über Stunden zum Erliegen (z.B. Plaza- Culinaria, Automesse, etc). Unabhängig davon führt der ausgebremste Verkehr nach unserem Ermessen zu erhöhten CO2 Werten, die in diesem Bereich laut Gutachten Faktor Grün und dem vorliegenden Umweltbericht bereits sehr belastend hoch sind.Im Falle eines Stadionbetriebes würde dieser Knotenpunkt- Querung der Madisonallee- durch die Messebahn aus unserer Sicht jeglichen Verkehr zum Erliegen bringen.

Nach § 1 Abs. 7 BauGB besteht bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Verpflichtung, öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Diesem Abwägungsgebot wird die Stadt nicht gerecht werden, wenn sie eine suboptimale Erschließung des Messegeländes durch die Stadtbahn zu Lasten einer verschlechterten verkehrlichen Zuwegung des Gebietes Mooswald durch den privaten Verkehr plant. Dass die Stadt hierbei der sie im Bauleitplanverfahren treffenden Pflicht zur Problembewältigung (siehe hierzu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2015, Az.: 8 S 538/12) nicht gerecht wird, liegt für den Bürgerverein auf der Hand.

IV.

Der Bürgerverein hat seinerseits Überlegungen dazu angestellt, wie eine – auch aus Sicht des Bürgervereins wünschenswerte – gute Erschließung des Messegeländes in tatsächlicher Hinsicht erreicht werden kann. Nach Auffassung des Bürgervereins wäre die nachstehend dargelegte Führung der Stadtbahn gegenüber der offengelegten Planung weit vorzugs- würdiger. Die seinerzeit untersuchte und befürwortete Rechtstrassenvariante wurde neben den flug- verkehrssicherheitstechnischen Aspekten auch unter dem Gesichtspunkt der Eingriffe in Flora und Fauna als bestgeeignete Variante bewertet und dargestellt. Daraus folgt zugleich, dass die nun zur Genehmigung stehende Trassenvariante westlich der Madisonallee – wie dies auch in den Planunterlagen dargelegt wird – Eingriffe in Fauna und Flora vorsieht, die bei einem Trassenverlauf östlich der Madisonallee nicht erforderlich wären. Alles in allem fassen wir nachfolgend alle Argumente gegen die geplante Linkstrasse noch einmal punktuell und übersichtlich zusammen:

  • Die Verlegung des Rad- und Fußweges in Richtung Flugfeld bedeutet eine zusätzliche Gefährdung für Passanten durch geringeren Sicherheitsabstand
  • Nicht mehr kreuzungsfrei und behindertengerecht durch längere Wege für Messebesucher
  • Kein kreuzungsfreier Zugang von der Stadtbahn zum Messegelände mehr möglich
  • Rollende Landstraße, Anfahrten für Messeveranstaltungen und ggf SC-Spiele bringt den Verkehr komplett zum Erliegen, wie heutige Verhältnisse bereits bei größeren Veranstaltungen belegen
  • Ampelumschaltung vor ÖPNV bzgl. Fußgängerschutz bringt weiteres Chaos und stehenden Verkehr, da die Stadtbahn von der Berliner Allee bis zur Messe die Madisonallee kreuzen soll
  • Durch Staus und stehenden Verkehr höherer CO2 Ausstoß (was laut Ziel der Stadt Freiburg eigentlich verhindert und reduziert werden soll)
  • Haltestellen (Ein-/Ausstieg) liegt im Flugsicherheitskeil des Flugplatzes Freiburg
  • Durch Verlegung des Rad- und Fußweges weiterer Eingriff in den Natur-und Artenschutz
  • Durch Verlegung des Rad- und Fußweges entfällt ein weiteres Stück der Frischluftschneise
  • Wegfall des Versickerungsgrabens
  • Beeinträchtigung der allgemeinen Verkehrssicherheit und ~Leistung
  • Wesentlich höhere Kosten damit die Universität störungsfrei arbeiten kann, müssen für die Universität auf Grund von Erschütterungen und Magnetfelder der Straßenbahn Vorsichtsmaßen getroffen werden.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Argumente lässt der geplante Trassenverlauf nur einen Schluss zu: Alle sachlichen und fachlichen Argumente gegen den Verlauf der Stadt-bahn westlich der Madisonallee, die zuvor auch vom Vorhabenträger als zutreffend und durchgreifend erachtet worden waren, werden nun aus dem einzigen Grund fallen gelassen, nämlich um eine (bessere) verkehrliche Anbindung des geplanten SC-Stadions an den öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Eine Ausrichtung der Planungen für die Stadtbahn an einem neuen Standort für das SC-Stadion, dessen rechtliche Realisierbarkeit noch lange nicht feststeht, wäre aber von vornherein abwägungsfehlerhaft.

Soweit gegen die zuvor dargestellte Alternative bislang seitens der Stadt Vorbehalte geäußert worden sind, sind diese nicht durchgreifend. Denn die zuvor dargestellte Alternativplanung wäre ohne weiteres realisierbar. Diese Trassenvariante biegt am Solar-Info-Center in die Emmy-Noether-Straße ein. Eine erste Haltestelle ist optional möglich, um die Stadtbahn mit der zukünftigen S-Bahn auf den Gleisen der Güterbahn zu verknüpfen. Anschließend verläuft die Stadtbahn auf dem heutigen Entwässerungsgraben parallel zur Erschließungsstraße des Messegeländes. In Höhe des Messeboulevards ist die zentrale Haltestelle geplant. Sie erschließt den Messplatz und die Rothaus-Arena gleichermaßen. Anschließend überquert die Stadtbahn die Madisonallee und endet mit der Wendeschleife auf dem Schotterparkplatz. Busverknüpfung und P+R-Platz (in Verbindung mit Möbel-Häusern sind hier möglich.

Die Variante verbindet alle Vorteile (optimale Wendeanlage mit Busverknüpfung auf dem heutigen Schotterparkplatz, optionale Haltestelle mit SPNV- Verknüpfung S- Bahn, städtebaulich vorteilhafte Haltestelle Messplatz und Rothaus- Arena auf der „Schokoladenseite“ der Messe) und minimiert die Nachteile (Minimierung des Eingriffes in das Biotop, Berücksichtigung der Flugsicherheitsbedenken). Eine notwendige zusätzliche Querung der Madisonallee könnte aus unserer Sicht direkt im Kreuzungsbereich Madisonallee/ Hermann Mitsch Straße/ Engesserstraße erfolgen. Selbst bei einer Kreuzung außerhalb des Knotenpunktbereichs, könnten die Beeinträchtigungen des MIV im späteren Betrieb akzeptiert werden. Vorteilhaft wäre dadurch auch der Verzicht auf die notwendige Verkürzung der (bis dahin verlängerten) Landebahn um 40 - 50 Meter mit allen einhergehenden neuerlichen Einschränkungen für den gewerblichen Luftverkehr. Die ehemals vorgesehene Stadtbahntrasse kann mit entsprechenden Pflegmaßnahmen durch die FFB GmbH als zusätzliches Beißschreckengebiet mit ca. 2 ha erhalten und für die Zukunft gesichert werden. Wie bekannt ist, hat die FWTM dieser Variante bereits zugestimmt, da sie die Vorteile der verbesserten ÖPNV -Erschließung höher einschätzt als die Nachteile für den MIV. Die FFB GmbH stimmte dieser Variante ebenfalls bereits zu.

Insgesamt kann der Bürgerverein im Interesse der Bürger des Stadtteils Mooswald der vor-gestellten Planung für die „Stadtbahn Messe“ nicht zustimmen. Die Stadtverwaltung wird darum gebeten, die zuvor vorgeschlagene Alternative einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Die seitens der Stadt vorgeschlagene Variante wird aus den zuvor dargelegten Gründen als rechtlich angreifbar und letztlich nicht umsetzungsfähig angesehen und abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Jautz 1.Vorsitzende
Eine Kopie ergeht an:

  • Die Mitglieder des Gemeinderates
  • Regierungspräsidium
  • AFB
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