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14 Tage unter Inzidenz von 100: Corona-Verordnung macht weitere Lockerungen möglich
 
Weniger Einschränkungen im öffentlichen Leben Fitnessstudios können wieder öffnen
 

Neue Regeln für Mundenhof, Planetarium bietet ab 7. Juni wieder Vorstellungen an.

Das Gesundheitsamt im Landratsamt hat am 28.05.2021, festgestellt, dass der Stadtkreis Freiburg die Voraussetzungen für die Öffnungsstufe 2 der neuen Corona-Verordnung des Landes erfüllt. In Freiburg liegt die Inzidenz seit dem 14. Mai konstant unter 100. Damit gelten ab Samstag, 29. Mai, neue Regelungen. Es ergeben sich weitgehende Lockerungen für das öffentliche Leben. Auch bei diversen städtischen Einrichtungen, von Museen bis Mundenhof, gibt es neue Regeln (siehe unten).
Die Öffnungsstufe zwei beinhaltet weitere Lockerungen. So ist die zusätzliche Öffnung vieler Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzeptmöglich. Das bedeutet, dass ein tagesaktueller
Coronatest oder eine vollständige Impfung nachgewiesen werden muss und es Hygienemaß-nahmen vor Ort gibt, zudem muss die Kontaktdokumentation, analog oder etwa über Apps, gewährleistet sein.
 
- Die Gastronomie darf zwischen 6 und 22 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefan-gene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5
Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 22 und 6 Uhr erlaubt.
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und in geschlossenen Räumen (auch in Fitness- und Yogastudios) ist wieder erlaubt. Es gilt auch hier
wie in anderen Einrichtungen die Beschränkung auf eine Person je 20 Quadratmeter.
- Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern zulässig. Das gilt beispielsweise für Theater- und Opernaufführungen, Konzerte und sowie Filmvorführungen in Kinos. Im Freien sind bis zu 250 Teilnehmende erlaubt. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.
- Bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein.
- Bei religiösen Veranstaltungen darf die Gemeinde singen.
- Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie vergleichbare Einrichtungen dürfen Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern mit Abstand zueinander unterrichten.
- An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können Präsenz- Lehrveranstaltun-gen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplät- zen möglich.
- Messen, Ausstellungen und Kongresse können stattfinden.
- In Beherbergungsbetrieben dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für Übernachtungsgäste öffnen.
- Saunen und ähnliche Einrichtungen dürfen für Gruppen von bis zu zehn Personen wieder öffnen.
- Der Innenbereich von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern darf wieder öffnen.
 
Änderungen bei städtischen Einrichtungen
Das Planetarium kann nach einer längerer Zwangspause nun seine Türe öffnen: Ab Montag, 7. Juni, sind wieder Vorstellungen geboten. Wegen der Abstandregeln ist das Sitzplatzkontingent auf etwa 50 Plätze pro Veranstaltung beschränkt, eine Reservierung unter www.planetarium-freiburg.de wird daher empfohlen. Für den Besuch gelten bis auf Weiteres die allgemeinen Hygienevorschriften (Abstand, Hygiene, medizinische Maske) sowie die 3G-Regel (Zutritt nur geimpft, genesen oder getestet). Für Schnelltests gilt, dass diese nicht älter als 24 Stunden sein dürfen und von einer offiziellen Teststelle stammen müssen. Die Kontaktdaten werden wahlweise per Luca-App oder mit einem Formular registriert. Über das Programm informieren wir kom- mende Woche in einer gesonderten Pressemitteilung.
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