- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und in geschlossenen Räumen (auch in Fitness- und Yogastudios) ist wieder erlaubt. Es gilt auch hier
wie in anderen Einrichtungen die Beschränkung auf eine Person je 20 Quadratmeter.
- Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern zulässig. Das gilt beispielsweise für Theater- und Opernaufführungen, Konzerte und sowie Filmvorführungen in Kinos. Im Freien sind bis zu 250 Teilnehmende erlaubt. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.
- Bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein.
- Bei religiösen Veranstaltungen darf die Gemeinde singen.
- Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie vergleichbare Einrichtungen dürfen Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern mit Abstand zueinander unterrichten.
- An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können Präsenz- Lehrveranstaltun-gen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplät- zen möglich.
- Messen, Ausstellungen und Kongresse können stattfinden.
- In Beherbergungsbetrieben dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für Übernachtungsgäste öffnen.
- Saunen und ähnliche Einrichtungen dürfen für Gruppen von bis zu zehn Personen wieder öffnen.
- Der Innenbereich von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern darf wieder öffnen.
Änderungen bei städtischen Einrichtungen
Das Planetarium kann nach einer längerer Zwangspause nun seine Türe öffnen: Ab Montag, 7. Juni, sind wieder Vorstellungen geboten. Wegen der Abstandregeln ist das Sitzplatzkontingent auf etwa 50 Plätze pro Veranstaltung beschränkt, eine Reservierung unter www.planetarium-freiburg.de wird daher empfohlen. Für den Besuch gelten bis auf Weiteres die allgemeinen Hygienevorschriften (Abstand, Hygiene, medizinische Maske) sowie die 3G-Regel (Zutritt nur geimpft, genesen oder getestet). Für Schnelltests gilt, dass diese nicht älter als 24 Stunden sein dürfen und von einer offiziellen Teststelle stammen müssen. Die Kontaktdaten werden wahlweise per Luca-App oder mit einem Formular registriert. Über das Programm informieren wir kom- mende Woche in einer gesonderten Pressemitteilung.