Corona-Virus: 7-Tages-Inzidenz in Freiburg seit fünf Tagen in Folge unter 50
Weitere Lockerungen gelten ab Pfingstmontag, 24. Mai
Die 7-Tages-Inzidenz in Freiburg ist seit fünf Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 50 geblieben. Dadurch gelten ab Pfingstmontag, 24. Mai - ab dem Tag nach Bekanntmachung des Landratsamts - folgende Lockerungen, die in der baden-württembergischen Corona-Verordnung geregelt sind:
- Private Zusammenkünfte sind mit zehn Personen aus höchstens drei Haushalten zulässig (Kinder der jeweiligen Haushalte unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt).
- Geschäfte dürfen allgemein öffnen. Einkaufen ist jetzt wieder ohne Termin und festes Zeitfenster möglich, Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden und die flächenbezogene Personenbeschränkung ist auf eine Kundin oder einen Kunden je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche gelockert. Bei Geschäften, die keine Lebensmittelgeschäfte sind und mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, gilt oberhalb der 800 Quadratmeter die Beschränkung auf eine Kundin oder
einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt.
- Bibliotheken, Archive, Museen (die Museen haben auch am Pfingstmontag geöffnet), Galerien und der Mundenhof dürfen wieder ohne allgemeine Begrenzung der Personenzahl bezogen auf die Fläche öffnen gegebenenfalls sorgen die Einrichtungen für individuelle Besuchergrenzen. Die Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin Abstand zu anderen Personen einhalten und es bleibt die Pflicht zur
Kontaktdatenerfassung. Auch in diesen Einrichtungen muss kein Nachweis über negativen Test, Impfung oder Genesung mehr vorgewiesen werden.
- Beim Mundenhof besteht weiterhin ein beschränktes Parkkontingent und die Parktickets müssen online gebucht werden. Darüber hinaus besteht keine Terminbuchungspflicht mehr. Der Mundenhof bittet die Besucherinnen und Besucher die Kontaktdatenerfassung zu erleichtern und Warteschlangen im Eingangsbereich zu vermeiden, indem sie das auf der Homepage des Mundenhofes verfügbare Formular für die Kontaktdatenerfassung bereits ausgedruckt und ausgefüllt zum Besuch mitbringen oder vor Ort die Luca-App verwenden
- An Schulen wird das Abstandsgebot an weiterführenden und beruflichen Schulen aufgehoben; gleichzeitig ist Sport im Freien im Klassenverbund gestattet und Schulklassen dürfen wieder Tagesausflüge machen.
Sollte die 7-Tages-Inzidenz wieder über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden.
Hintergrund:
Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht stufenweise Lockerungen vor:
Nach fünf aufeinanderfolgenden Werktagen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 beginnt in einem Stadt- oder Landkreis die 1. Stufe. Wenn die Inzidenz durchgehend weiter unter 100 bleibt und eine sinkende Tendenz hat, tritt jeweils 14 Tage später die 2. und 3. Stufe in Kraft. Von einer sinkenden Tendenz ist auszugehen, wenn die durchschnittliche Inzidenz der 14 Tage geringer ist als die Inzidenz am ersten Tag der jeweiligen Öffnungsstufe. Im Stadtkreis Freiburg gilt seit 15. Mai die 1. Öffnungsstufe.
Die aktuellen Bestimmungen veröffentlicht das Gesundheitsamt unter www.breisgau-hochschwarzwald.de/bekanntmachungen.
Auch auf der städtischen Homepage stehen alle aktuellen Infos unter www.freiburg.de/coronavirus zu finden.
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