Die Vorstandschaft des Bürgerverein Freiburg Mooswald e.V. kümmert sich um Ihre Anfragen, Anträge und Ideen. Diese werden eingehend geprüft und besprochen. Gemeinsam arbeitet die Vorstandschaft für Ihr Wohlbefinden im Stadtteil Freiburg Mooswald und setzt sich gerne ehrenamtlich für Sie ein.
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen direkt an einen der Vorstände:
Schriftführerin
Beate Vollmer
Sudermannstr.33
Tel. 0171 4087482
Beisitzer
Jochen Hank
Im Rehwinkel 5
Tel. 0171 - 7395365
Beisitzerin
Andrea Stein
Kirchweg 9
79183 Waldkirch - Suggental.
Tel. 0174-3001058
Beisitzerin
Lucia Henseler
Im Wolfswinkel 28
Tel. 0761 – 89 78 980
Beisitzerin
Hanna Rosahl-Theunissen
Hauriweg 31
Tel. 0761 – 80 64 12
Beisitzer
Georg Sabo
Hofackerstraße 38
Tel. 0171-2446815
Beisitzer
Bernd Veeser
Rufacher Str. 2- 4
Tel. 0761 – 55 75 87 09
Beisitzer
Herbert Wahl
Am Hertweg 26 a
Tel. 0761 – 8 30 09
Beisitzerin
Keren-Happuk Zobel
Elisabeth Empter Weg 24
Tel. 0176 964 80 438
Ehrenvorsitzender
- Altstadtrat Horst Bergamelli
Ehrenmitglieder
- Bernd Beyer
- Dr. Rolf Böhme
- Lore Bergamelli
Aus der Satzung:
§ 9 - Vorstand
- Der geschäftsführende Vorstand - zugleich Vorstand im Sinne des § 26 BGB - setzt sich aus dem Vorsitzenden des Vereins, dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer zusammen. Vertretungsberechtigt ist der 1. bzw. 2. Vorsitzende mit je einem Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
- Der Gesamtvorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden
b) seinem Stellvertreter
c) dem Schriftführer
d) dem Schatzmeister
e) neun Beisitzern
Bei Notwendigkeit kann die Mitgliederversammlung des Vereins mit einfacher Mehrheit die Zahl der Beisitzer für die jeweils nächste Amtsperiode des Vorstands vergrößern oder verkleinern. - Der Vorstand besorgt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich, da der Verein selbstlos tätig ist und keine eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.
- Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet dessen Vermögen. Es ist vornehmste Pflicht des Vorstandes, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen und zu überwachen.