Freiburg Mooswald online

Der Bürgerverein informiert

Vorstandschaft des Bürgerverein Freiburg Mooswald e.V.

Die Vorstandschaft des Bürgerverein Freiburg Mooswald e.V. kümmert sich um Ihre Anfragen, Anträge und Ideen. Diese werden eingehend geprüft und besprochen. Gemeinsam arbeitet die Vorstandschaft für Ihr Wohlbefinden im Stadtteil Freiburg Mooswald und setzt sich gerne ehrenamtlich für Sie ein.

Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen direkt an einen der Vorstände:

1. Vorsitzende

Ursula Jautz

Untere Lachen 12
Tel. 0174 - 65 73 690

2. Vorsitzender

Ernst Lavori
Stadtrat
Am Rotschachen 29
Tel. 0761 - 8 48 65

Kassierer

Michael Kott

Käferweg 11
Tel. 0761 - 89 75 90 07

Schriftführerin

Beate Vollmer

Schlettstadter Str. 1
Tel. 0761 - 80 98 960

Beisitzer

Maik Biermann

Hutweg 35
Tel. 0171 - 36 91 819

Beisitzerin

Marianne Habichhorst

Elsässer Str. 17c
Tel. 0761 - 3 32 82

Beisitzerin

Lucia Henseler

Im Wolfswinkel 28
Tel. 0761 - 89 78 980

Beisitzer

Uwe Pridöhl

Zikadenweg 6
Tel. 0761 - 70 93 38

Beisitzerin

Hanna Rosahl-Theunissen

Hauriweg 31
Tel. 0761 - 80 64 12

Beisitzer

Stefan Schillinger
Stadtrat
Hauriweg 21
Tel. 0761 - 89 728 77

Beisitzer

Bernd Veeser

Rufacher Str. 2- 4
Tel. 0761 - 55 75 87 09

Beisitzer

Herbert Wahl jun.

Am Hertweg 26 a
Tel. 0761 - 8 30 09

Ehrenvorsitzender

  • Altstadtrat Horst Bergamelli

Ehrenmitglieder

  • Bernd Beyer
  • Dr. Rolf Böhme
  • Lore Bergamelli

Aus der Satzung:

§ 9 - Vorstand

  1. Der geschäftsführende Vorstand - zugleich Vorstand im Sinne des § 26 BGB - setzt sich aus dem Vorsitzenden des Vereins, dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer zusammen. Vertretungsberechtigt ist der 1. bzw. 2. Vorsitzende mit je einem Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstandes.

  2. Der Gesamtvorstand besteht aus
    a) dem Vorsitzenden
    b) seinem Stellvertreter
    c) dem Schriftführer
    d) dem Schatzmeister
    e) acht Beisitzern
    Bei Notwendigkeit kann die Mitgliederversammlung des Vereins mit einfacher Mehrheit die Zahl der Beisitzer für die jeweils nächste Amtsperiode des Vorstands vergrößern oder verkleinern.

  3. Der Vorstand besorgt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich, da der Verein selbstlos tätig ist und keine eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.

  4. Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

  5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet dessen Vermögen. Es ist vornehmste Pflicht des Vorstandes, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen und zu überwachen.