Freiburg Mooswald online

Der Bürgerverein informiert

Aufgabe & Funktion

Der Bürgerverein Freiburg-Mooswald e.V. vertritt die Interessen der Stadtteilbevölkerung seit 1952. Mit 476 Direktmitgliedern und mehr als 10.000 kooperativen Mitgliedern ist er aktiv für einen lebenswerten Stadtteil Freiburg Mooswald.

Die Satzung beschreibt die Regelungen und Grundsätze der Arbeit des Bürgerverein Freiburg-Mooswald e.V. » Satzung & Geschäftsordnung öffnen

Der Bürgerverein Freiburg Mooswald setzt sich ein für:

  • eine vernünftige Verkehrspolitik
  • die Erhaltung des Mooswaldes
  • eine maßvolle Baupolitik
  • die Verbesserung der Kinderspielplätze
  • den Schularbeitskreises der Paul-Hindemith-Schule als dessen Träger
  • die Unterstützung der Schulen im Stadtteil
  • die besten Schüler der Realschule als Spender von Buchpreisen
  • den Bauernmarkt als dessen Träger
  • die Kindergärten im Stadtteil
  • die Wiedereröffnung des Freibades West
  • die Herausgabe der Stadtteilnachrichten
  • die Herausgabe der Fasnachtszeitung „De Mooswald Narr"
  • Weihnachtsbaum und den Maibaum

Der Bürgerverein Freiburg Mooswald ist Veranstalter von:

  • Seefest im Freiburger Seepark (ehem. Freiburger Seenachtsfest)
  • Adventsmarkt und Waldweihnacht im Mooswald
  • Fasnetveranstaltungen im Stadtteil (z.B. Seniorennachmittag, Fasnetskinderumzug, Kinderball)
  • Kinderspielsachenflohmarkt
  • monatlicher Frauentreff
  • Jugendtreff "CHILL" im Fritz Hüttinger Haus
  • Tagesbusausflüge und Kurzreisen
  • Bürgerversammlungen
  • Sprachkurse in englisch, französisch und spanisch
  • Lauftreff mit Nordic-Walking
  • Kooperations-Veranstaltungen mit der "Stadt Land" Partner-Gemeinde Eichstetten

Aus der Satzung:

§ 2 - Zweck des Vereins

  1. Der Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung allgemeiner Interessen der Bürger, des in § 1 genannten Gebiets, gegenüber der Stadtverwaltung und anderen Körperschaften, insbesondere die Pflege besonderer, dem Stadtteil eigener und traditionsbedingter Anliegen. Der Vorstand kann zu seinen Beratungen auch Nichtvorstandsmitglieder heranziehen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung der Heimat- und Landschaftspflege und der Heimatkunde verwirklicht, wozu auch Maßnahmen zur Erhaltung von Traditionseinrichtungen gehören. Mit dieser Förderung der Heimat- und Landschaftspflege verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  1. Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.

  2. Der Verein arbeitet mit der Arbeitsgemeinschaft der Freiburger Bürgervereine zusammen.

  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  4. Zu den Aufgaben des Bürgervereins gehört auch die Erhaltung und Nutzung des Fritz-Hüttinger-Hauses, Am Hägle 1, 79110 Freiburg und des Lagerhauses, Im Wolfwinkel 35, 79110 Freiburg.