Anhebung der Gewerbesteuer ab 1.1.2018
Pressemitteilung
15. Januar 2018
Versand der Gewerbesteuerbescheide 2018, Gewerbesteuer steigt
Ab dem 1. Januar steigt der Hebesatz der Gewerbesteuer von 420 auf 430 Prozentpunkte. So hat es der Freiburger Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen. Die Stadtkämmerei wird in der Woche ab dem 22. Januar hierfür die Bescheide verschicken. Die erste geänderte Rate für die Vorauszahlung ist dann zum 15. Februar zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hatte die Erhöhung der Gewerbesteuer beschlossen, um den dringend notwendigen Unterhalt der städtischen Gebäude, Schulen, Kindergärten und der Verkehrsinfrastruktur weitere finanzieren zu können. Städte und Gemeinde müssen ihre vielen Aufgaben überwiegend aus Steuermitteln finanzieren. Dafür fließen den Kommunen
zum einen vom Bund unmittelbar Anteile aus der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zu. Zum anderen erhalten die Städte und Gemeinden weitere Gelder über den Finanzausgleich oder Förderprogramme, die auch aus Steuern des Bundes und des Landes gespeist werden. Eigene kommunale Steuern gibt es nur wenige, wie zum Beispiel die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Diese erhebt die Stadt unmittelbar von ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen. Sie sind wichtige Einnahmen für die kommunalen Finanzen. Die Gewerbesteuer ist mit den Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich die wichtigste Einnahmequelle der Stadt Freiburg.
Bis 1990 lag der Gewerbesteuerhebesatz bei 360 von Hundert. Eine Erhöhung gab es 1991 auf 400 v.H., 2013 dann auf 420 v.H.. Die Einnahmen aus Gewerbesteuer haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich bis im vergangenen Jahr 2017 auf 199 Millionen Euro erhöht. Vor ca. 15 Jahren lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Freiburg bei rund 120 Millionen Euro und erreichten im Jahr 2011 fast 150 Millionen Euro. Zum ersten Mal überschritten die Einnahmen 2015 die Marke von 180 Millionen Euro. Mit diesen Einnahmen tragen die Freiburger Unternehmen einen großen Anteil dazu bei, dass die Stadt Freiburg in vielen Bereichen ihre Leistungen erbringen kann.
Aus den Investitionsprojekten der Stadt ergeben sich dann auch wieder Aufträge für die regionale Bauwirtschaft. Bei der Gewerbesteuer waren 2017 insgesamt rund 6.000 Betriebe steuerpflichtig. Dabei trugen die Betriebe aus Gesundheit und Medizin zu rund einem Viertel der Einnahmen bei. Finanzen und Versicherungen lagen bei rund 14 Prozent und der Handel sowie Dienstleistungen bei rund 13 Prozent. Freiburg ist kein klassischer Industriestandort, konnte in diesem Bereich doch rund 9 Prozent der Einnahmen erzielen. Die Gewerbesteuer verteilt sich in Freiburg breit und stabil auf die verschiedenen Branchen. Aber auch die anderen kommunalen Steuern sind für den städtischen Haushalt sehr wichtig. Bei der Grundsteuer hat die Stadt 2017 rund 48,7 Millionen Euro eingenommen. Aus der Vergnügungssteuer, besonders der Steuer auf Geldspielgeräte, kamen 5,3 Millionen Euro. Die Übernachtungsteuer erreichte 2,7 Millionen Euro. Die Hundesteuer und die Zweitwohnungsteuer erbrachten jeweils rund 500.000 Euro. Die Steuer auf die Nebenwohnsitze hat einen weiteren positiven Effekt für den städtischen Haushalt. Denn wird bei der Anmeldung neuer Einwohnerinnen und Einwohner die Stadt Freiburg als Hauptwohnsitz gewählt, erhält die Stadt höhere Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich.
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